Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die Ziffern 1–4/3a stehen in der Verordnung ohne eigene Wildart-Überschrift unmittelbar vor Z 5 („Damwild:“) und betreffen daher das Rotwild. Zusätzlich: § 61 Abs. 4 Stmk. JagdG erlaubt Schmaltiere/Schmalspießer als „Schadentiere“ bereits ab 15. April bis zum Beginn der Jagdzeit. Fütterungen für Rotwild nur außerhalb des rotwildfreien Gebietes genehmigungsfähig (§ 50 Abs. 2).

Quelle: , LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 61/2026 — insb. § 2 (Wild), § 49 (Jagdzeiten), § 49a/§ 49b (Ausnahmen) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Steiermark durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.