Schonzeit · AT-6
Schalenwild Steiermark
Schonzeit Rotwild
In Steiermark — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in, nach Steiermärkisches Jagdgesetz 1986.
Schonzeit
01.01 bis 14.05
In dieser Zeit darf Rotwild in Steiermark nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsche der Klassen I und II | 01.08 – 31.12 |
| Hirsche der Klasse III | 01.08 – 31.12 |
| nichtführende Tiere | 01.06 – 31.12 |
| Schmaltiere und Schmalspießer | 15.05 – 31.12 |
| führende Tiere und Kälber | 01.07 – 31.12 |
Die Ziffern 1–4/3a stehen in der Verordnung ohne eigene Wildart-Überschrift unmittelbar vor Z 5 („Damwild:“) und betreffen daher das Rotwild. Zusätzlich: § 61 Abs. 4 Stmk. JagdG erlaubt Schmaltiere/Schmalspießer als „Schadentiere“ bereits ab 15. April bis zum Beginn der Jagdzeit. Fütterungen für Rotwild nur außerhalb des rotwildfreien Gebietes genehmigungsfähig (§ 50 Abs. 2).
Quelle: Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 61/2026 — insb. § 2 (Wild), § 49 (Jagdzeiten), § 49a/§ 49b (Ausnahmen) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.