§ 49b Stmk. JagdG 1986 (neu durch LGBl. Nr. 61/2026, in Kraft seit 07.07.2026) erlaubt Ausnahmen für Nebel- und Rabenkrähen mit Bescheid ODER Verordnung der Landesregierung. Eine solche Ausnahme-Verordnung war im RIS am 24.08.2026 nicht auffindbar — vor einer Bejagung ist ein aktueller Bescheid/eine aktuelle Verordnung zu prüfen.

Quelle: , LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 61/2026 — insb. § 2 (Wild), § 49 (Jagdzeiten), § 49a/§ 49b (Ausnahmen) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Steiermark durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung, abgerufen am 24.08.2026 (§ 49 idF LGBl. Nr. 61/2026, in wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.