Eidgenössisch jagdbare Art; Solothurn hat aus der Dreiergruppe des Bundesrechts nur den Feldhasen übernommen (Einschränkung nach JSG Art. 5 Abs. 4). Im Kanton Solothurn keine Jagdzeit. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen - Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September (entspricht einer eidg. Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember).

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.