Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die kantonale Jagdzeit ist mit der bundesrechtlichen deckungsgleich. Nachtjagd ist auf Marder erlaubt. Nach JaV § 47 Abs. 1 Bst. c sind ausserhalb des Waldes zusätzlich Selbsthilfemassnahmen gegen den Steinmarder zulässig, wobei nach § 47 Abs. 2 die Schonzeiten gemäss Anhang 1 auch dort gelten. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. k: Edelmarder und Steinmarder - Schonzeit vom 16. Februar bis 31. August (entspri

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.