Fristen nach Klasse

Für Schwarzwild in Solothurn gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Achtung: «Ende Februar» - im Schaltjahr der 29.02.; hier als 28.02. abgebildet. Die kantonale Jagdzeit reicht damit einen Monat über den eidgenössischen Rahmen hinaus (Bund: bis 31. Januar). Grundlage dafür ist die Genehmigung der Verordnung durch den Bund am 9. November 2017 (vgl. JSG Art. 5 Abs. 5). Zusatzregel wörtlich: «Laktierende Bachen sind vom 1. März bis 30. Juni geschützt, wenn nicht vor

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.