Eidgenössisch jagdbare Art; Solothurn hat aus der Dreiergruppe des Bundesrechts nur den Feldhasen übernommen (Einschränkung nach JSG Art. 5 Abs. 4). Im Kanton Solothurn keine Jagdzeit. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen - Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September (entspricht einer eidg. Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember).

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.