Schonzeit · CH-SO
Raubwild Solothurn
Schonzeit Nutria
In Solothurn — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Unterliegt nach dem Geltungsbereich von JSG Art. 2 nicht dem eidgenössischen Jagdrecht. Myocastor coypus ist in JSV Anhang 1 lediglich als nicht einheimische Tierart mit bewilligungspflichtiger Einfuhr und Haltung gelistet (Art. 8bis Abs. 2) - das begründet keine Jagdbarkeit. Im Kanton Solothurn besteht keine Jagdzeit.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Nutria
Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.