Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Nutria zählt in Solothurn nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Unterliegt nach dem Geltungsbereich von JSG Art. 2 nicht dem eidgenössischen Jagdrecht. Myocastor coypus ist in JSV Anhang 1 lediglich als nicht einheimische Tierart mit bewilligungspflichtiger Einfuhr und Haltung gelistet (Art. 8bis Abs. 2) - das begründet keine Jagdbarkeit. Im Kanton Solothurn besteht keine Jagdzeit.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.