Schonzeit · CH-SO
Raubwild Solothurn
Schonzeit Fuchs
In Solothurn — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 15.06
In dieser Zeit darf Fuchs in Solothurn nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.06 – 28.02 |
Achtung: «Ende Februar» - im Schaltjahr der 29.02.; hier als 28.02. abgebildet. Die kantonale Jagdzeit ist mit der bundesrechtlichen deckungsgleich. Nachtjagd ist auf Fuchs erlaubt. Nach JaV § 47 Abs. 1 Bst. b sind ausserhalb des Waldes zusätzlich Selbsthilfemassnahmen gegen den Fuchs zulässig, wobei nach § 47 Abs. 2 die Schonzeiten gemäss Anhang 1 auch dort gelten. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. h: Fuchs
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.