Schonzeit · CH-SO
Niederwild Solothurn
Schonzeit Feldhase
In Solothurn — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Feldhase in Solothurn nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.12 |
Die kantonale Jagdzeit ist mit der bundesrechtlichen deckungsgleich. Von der Dreiergruppe des Bundesrechts führt Solothurn nur den Feldhasen als jagdbare Art; Schneehase und Wildkaninchen fehlen in Anhang 1. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen - Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September (entspricht einer eidg. Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember).
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.