Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit: Schluss am 31. Dezember statt am 31. Januar (zulässige Verlängerung der Schonzeit nach JSG Art. 5 Abs. 4). Für die Wasservogeljagd ist die Verwendung von Bleischrot verboten. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten - Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August (entspricht einer eidg. Jagdzeit vom 1. September bis 31. J

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Solothurn durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (Art. 5 gegenüber Stand 1.1.2022 unverändert) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.