Schonzeit · CH-SZ
Niederwild Schwyz
Schonzeit Wildkaninchen
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Wildkaninchen ist in Schwyz ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Beleg beruht auf dem Fehlen in den abschliessenden kantonalen Listen, nicht auf einer ausdrücklichen Schonungserklärung – anders als beim Feldhasen, der in AJBV Ziff. 8.4 lit. a ausdrücklich als kantonal geschützt genannt ist. Praktische Folge ist dieselbe: für 2026/2027 besteht keine Jagdzeit. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen – Schonzeit vom 1. Januar bis 30. Septe
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wildkaninchen
Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.