Beleg beruht auf dem Fehlen in den abschliessenden kantonalen Listen, nicht auf einer ausdrücklichen Schonungserklärung – anders als beim Feldhasen, der in AJBV Ziff. 8.4 lit. a ausdrücklich als kantonal geschützt genannt ist. Praktische Folge ist dieselbe: für 2026/2027 besteht keine Jagdzeit. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen – Schonzeit vom 1. Januar bis 30. Septe

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.