Schonzeit · CH-SZ
Schalenwild Schwyz
Schonzeit Steinbock
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulation Steinwild (Au 2026-09-01–2026-10-31. Keine reguläre Patentjagd, sondern Bestandsregulierung einer geschützten Art. Nur ausgeloste Berechtigte; das Umweltdepartement gibt die verbindlichen Vorschriften am Informationsabend der Auslosung ab. Kontingent 2026: je 4 nicht melche Steingeissen und Steinböcke. Der Kanton nutzt damit nur einen Teil des Bundesfensters (1. August bis 30. November) aus. Vorweisepflicht wie bei Schalenwild (AJBV
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.