Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinbock werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulation Steinwild (Au 2026-09-01–2026-10-31. Keine reguläre Patentjagd, sondern Bestandsregulierung einer geschützten Art. Nur ausgeloste Berechtigte; das Umweltdepartement gibt die verbindlichen Vorschriften am Informationsabend der Auslosung ab. Kontingent 2026: je 4 nicht melche Steingeissen und Steinböcke. Der Kanton nutzt damit nur einen Teil des Bundesfensters (1. August bis 30. November) aus. Vorweisepflicht wie bei Schalenwild (AJBV

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.