Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I, 2026-09-01–2026-09-19; Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-10-31; 2. Jagdfenster (Patent I 2026-11-07–2026-11-07; 2. Jagdfenster (Patent I 2026-11-12–2026-11-14. Für das Jagdjahr 2026/2027 nennt die Übersicht 'Jagdzeiten 2026' kein eigenständiges Patent V; Schwarzwild ist über Patent I/Ia/Ib und Patent II jagdbar (JWG § 15 Abs. 1 lit. e und JWV § 21 lit. g kennen ein Patent V Schwarzwild – es ist in der Übersicht 2026 nicht aufgeführt). Führende Bachen sind geschützt (JBV Ziff. 6.2). Vorweis

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.