Schonzeit · CH-SZ
Niederwild Schwyz
Schonzeit Schneehase
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd (Patent I 2026-10-22–2026-10-31; Niederwildjagd (Patent I 2026-11-05–2026-11-07. Sehr starke kantonale Verkürzung auf 13 Jagdtage; nur mit Patent II. Ab 5. November 2026 dürfen Hunde nach 15.00 Uhr nicht mehr geschnallt werden; ist die Rotwildjagd im zweiten Jagdfenster geöffnet, ist die laute Jagd auf Schneehase und Haarraubwild untersagt (JBV Ziff. 3.3 lit. i, Ziff. 2.4). Das Jagdprotokoll ist an jedem Jagdtag auszufüllen und bis 30. November einzureichen, auch ohne Abschuss
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schneehase
Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.