Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schneehase werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd (Patent I 2026-10-22–2026-10-31; Niederwildjagd (Patent I 2026-11-05–2026-11-07. Sehr starke kantonale Verkürzung auf 13 Jagdtage; nur mit Patent II. Ab 5. November 2026 dürfen Hunde nach 15.00 Uhr nicht mehr geschnallt werden; ist die Rotwildjagd im zweiten Jagdfenster geöffnet, ist die laute Jagd auf Schneehase und Haarraubwild untersagt (JBV Ziff. 3.3 lit. i, Ziff. 2.4). Das Jagdprotokoll ist an jedem Jagdtag auszufüllen und bis 30. November einzureichen, auch ohne Abschuss

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.