Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rotwild werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I u 2026-09-01–2026-09-19; 2. Jagdfenster (Patent I 2026-11-07–2026-11-07; 2. Jagdfenster (Patent I 2026-11-12–2026-11-14; 2. Jagdfenster (Patent I 2026-11-19–2026-11-21. Starke kantonale Verkürzung. Erstes Jagdfenster mit den Kategorien C1–C7 (JBV Ziff. 2.1), zweites Jagdfenster im November nur für Spiesser bis Lauscherhöhe und Kahlwild C4–C7. Achtung: Die Übersicht 'Jagdzeiten 2026' ordnet Rotwild den Patenten I und Ib zu (so auch JBV Ziff. 2.1/2.2), während JWG § 15 Abs. 2 Rotwild dem Patent Ia zu

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.