Schonzeit · CH-SZ
Schalenwild Schwyz
Schonzeit Rehwild
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-10-31. Erhebliche kantonale Verkürzung auf den Monat Oktober; nur mit Patent II (Niederwildjagd). Kontingent: drei Rehmarken pro Jäger, davon höchstens ein Bock und eine nicht melche Rehgeiss oder ein Schmalreh; mit jeder Marke darf stattdessen ein Kitz erlegt werden (JBV Ziff. 3.3 lit. a). Vierte Marke nur für Zählkreis 102 Rigi Nordlehne, auf 20 Stück begrenzt. Im Schutzgebiet Sägel/Lauerzersee nur Ans
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.