Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-10-31. Erhebliche kantonale Verkürzung auf den Monat Oktober; nur mit Patent II (Niederwildjagd). Kontingent: drei Rehmarken pro Jäger, davon höchstens ein Bock und eine nicht melche Rehgeiss oder ein Schmalreh; mit jeder Marke darf stattdessen ein Kitz erlegt werden (JBV Ziff. 3.3 lit. a). Vierte Marke nur für Zählkreis 102 Rigi Nordlehne, auf 20 Stück begrenzt. Im Schutzgebiet Sägel/Lauerzersee nur Ans

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.