Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-12-12; Niederwildjagd (Patent I 2027-01-08–2027-02-13. Nur mit Patent II (Niederwildjagd). Der Kanton verkürzt die bundesrechtliche Zeit auf zwei Fenster. Der Kolkrabe ist dagegen nach AJBV Ziff. 8.4 lit. a kantonal geschützt – Verwechslungsgefahr. Schontage nach AJBV Ziff. 7.3 lit. a beachten. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: Rabenkrähe kann während des ganzen Jahres gejagt werden. Eingeschränkt durch JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c: 'Rabenkrähe, Saatkrähe, Els

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.