Schonzeit · CH-SZ
Niederwild Schwyz
Schonzeit Murmeltier
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulation Murmeltier (V 2026-09-01–2026-09-19. ACHTUNG, GEGENLÄUFIGE BESTIMMUNGEN: Die Allgemeinen Jagdbetriebsvorschriften führen das Murmeltier in Ziff. 8.4 lit. a unter den 'kantonal geschützten Tieren' auf, und die Übersicht 'Jagdzeiten 2026' enthält keine Murmeltier-Zeile. Eine Bejagung ist daher NUR als Regulationsabschuss für ausgeloste Hochwildjäger mit brauner Abschussmeldekarte im zugeteilten Gebiet zulässig – ohne Los besteht keine
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Murmeltier
Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.