Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulation Murmeltier (V 2026-09-01–2026-09-19. ACHTUNG, GEGENLÄUFIGE BESTIMMUNGEN: Die Allgemeinen Jagdbetriebsvorschriften führen das Murmeltier in Ziff. 8.4 lit. a unter den 'kantonal geschützten Tieren' auf, und die Übersicht 'Jagdzeiten 2026' enthält keine Murmeltier-Zeile. Eine Bejagung ist daher NUR als Regulationsabschuss für ausgeloste Hochwildjäger mit brauner Abschussmeldekarte im zugeteilten Gebiet zulässig – ohne Los besteht keine

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.