Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I, 2026-09-01–2026-11-27; Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-11-27; Patent III – Ansitz am R 2026-10-01–2026-11-30; Patent III – Baujagd / A 2026-10-01–2027-01-12. ABWEICHUNG IN DEN QUELLEN: JBV Ziff. 4.1 gibt für die Lusserjagd auf Fuchs, Marderhund und Waschbär '02.11.26 – 28.02.27' an, die Übersicht 'Jagdzeiten 2026' dagegen '02.11.26 bis 27.02.27'; das Jagdjahr endet nach JBV Ziff. 1 am 27. Februar 2027, deshalb ist konservativ der 27.02.2027 eingetragen. Ebenso nennt JBV Ziff. 2.4 für die

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.