Schonzeit · CH-SZ
Niederwild Schwyz
Schonzeit Feldhase
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Feldhase ist in Schwyz ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Ausdrückliche kantonale Ganzjahresschonung nach JSG Art. 5 Abs. 4 – nicht zu verwechseln mit dem Schneehasen, der eine (sehr kurze) Jagdzeit hat. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen – Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September (eidgenössische Jagdzeit somit 1. Oktober bis 31. Dezember).
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.