Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I, 2026-09-01–2026-11-27; Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-11-27; Patent III – Ansitz am R 2026-10-01–2026-11-30; Patent III – Baujagd / A 2026-11-02–2027-01-12. Der Dachs ist NICHT auf der Lusserjagd freigegeben (dort nur Baum-/Steinmarder bzw. Fuchs, Marderhund, Waschbär). Widerspruch bei der Baujagd: Die Übersicht führt den Dachs sowohl in der Sammelzeile 'Baujagd / Ansitz am Bau … 01.10.26 bis 12.01.27' als auch in einer eigenen Zeile '02.11.26 bis 12.01.27'; JBV Ziff. 4.1 enthält diesel

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.