Schonzeit · CH-SZ
Raubwild Schwyz
Schonzeit Dachs
In Schwyz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd (Patent I, 2026-09-01–2026-11-27; Niederwildjagd (Patent I 2026-10-01–2026-11-27; Patent III – Ansitz am R 2026-10-01–2026-11-30; Patent III – Baujagd / A 2026-11-02–2027-01-12. Der Dachs ist NICHT auf der Lusserjagd freigegeben (dort nur Baum-/Steinmarder bzw. Fuchs, Marderhund, Waschbär). Widerspruch bei der Baujagd: Die Übersicht führt den Dachs sowohl in der Sammelzeile 'Baujagd / Ansitz am Bau … 01.10.26 bis 12.01.27' als auch in einer eigenen Zeile '02.11.26 bis 12.01.27'; JBV Ziff. 4.1 enthält diesel
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.