Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Schwyz jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Wasserwildjagd (Patent I 2026-11-16–2026-12-12; Wasserwildjagd (Patent I 2027-01-11–2027-01-16. Nur mit Patent IV (Wasserwildjagd). Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit erheblich auf zwei Fenster. Zusätzliche Einschränkungen: Jagd nur ausserhalb der Schongebiete gemäss Anhang zu den Jagdvorschriften, Wasserwildjagd im Lauerzersee verboten, Pflicht zum geprüften Apportierhund, nur bleifreie Munition (JBV Ziff. 5.2). Schontage nach Ziff. 7.3 lit. a AJBV (Sonn-/Feiertage und Mittwoch

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 5 Abs. 2 (geschützte Enten-/Gans-/Schwanenarten), Art. 5 Abs. 3 (ganzjährig jagdbar), Art. 5 Abs. 4 (Kantone können Schonzeiten verlängern / Liste einschr · Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schwyz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (aktuell konsolidierte Fassung, Stand 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.