Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Wichtige Abgrenzung zum Baummarder, der in Schaffhausen ganzjaehrig geschont ist. § 15 SHR 922.101 laesst die Nachtjagd auf Marder mit Zielfernrohr und bei klarer Ansprache zu; § 28 SHR 922.101 nennt den Steinmarder als jagdbares Tier, gegen das Selbsthilfemassnahmen zulaessig sind (waehrend der Brut- und Aufzuchtzeit verboten). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. k: Edelmarder und Steinmarder, Schonzeit vom 1

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinboecken) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schaffhausen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.