Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die kantonale Zusatzschonzeit vom 1. Mai bis 31. August verschiebt den Beginn fuer weibliches Rehwild und Kitze auf den 1. September; Galtgeiss und Schmalreh sind davon ausdruecklich ausgenommen und folgen dem Bundesrahmen. Ergaenzend: § 14 SHR 922.101 (Muttertiere von Rehwild mit Jungen duerfen auch ausserhalb der Schonzeit nicht erlegt werden), § 16 Abs. 1 (zwischen 1. Januar und 30. September n

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinboecken) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schaffhausen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.