Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

§ 15 SHR 922.101 laesst die Nachtjagd auf den Dachs mit Zielfernrohr und bei klarer Ansprache zu (vorbehaltlich JSV Art. 3ter, Nachtjagdverbot im Wald). § 28 SHR 922.101: Der Dachs zaehlt zu den jagdbaren Tieren, gegen die Selbsthilfemassnahmen zulaessig sind; waehrend der Brut- und Aufzuchtzeit sind diese verboten. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. i: Dachs, Schonzeit vom 16. Januar bis 15. Juni, d. h. eidg

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinboecken) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schaffhausen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 ueber den Fedlex-Filestore (fedlex-data-adm wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.