Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Wisent zählt in Salzburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Unterliegt in Salzburg nicht dem Jagdrecht.

Quelle: , LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wisent

Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Salzburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.