Schonzeit · AT-5
Schalenwild Salzburg
Schonzeit Wisent
In Salzburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg), nach Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Unterliegt in Salzburg nicht dem Jagdrecht.
Quelle: Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden, LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wisent
Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.