Schonzeit · AT-5
Schalenwild Salzburg
Schonzeit Steinbock
In Salzburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg), nach Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden.
Schonzeit
16.12 bis 31.07
In dieser Zeit darf Steinbock in Salzburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Steinwild (keine Differenzierung nach Geschlecht oder Klasse | 01.08 – 15.12 |
Abgeleitet über die Artgleichheit (Steinbock = männliches Steinwild, Capra ibex). Der Abschuss unterliegt zusätzlich der Abschussplanung; die Schonzeit-Angabe sagt nichts über die Freigabe im Einzelfall aus.
Quelle: Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden, LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.