Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

ABWEICHUNG IN GRENZGEBIETEN: Nach § 2 Abs 1 Schonzeiten-VO gilt in den in § 2 Abs 2 Z 1 und 2 beschriebenen Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland (Raum Salzburg-Stadt/Wals-Siezenheim bzw. Kienbergkopf–Hangendenstein) für 'Böcke der Klassen II und I' abweichend eine Schonzeit vom 1.11. bis 30.4., dort also eine Jagdzeit vom 01.05. bis 31.10. Diese regionale Erweiterung ist bewusst NICHT in d

Quelle: , LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Salzburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.