Schonzeit · AT-5
Schalenwild Salzburg
Schonzeit Rehwild
In Salzburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg), nach Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden.
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rehwild in Salzburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Böcke der Klasse III | 01.05 – 31.10 |
| Böcke der Klassen II und I | 01.06 – 31.10 |
| Schmalrehe | 01.05 – 31.12 |
| nicht führende Geißen | 01.05 – 31.12 |
| führende Geißen und Kitze | 01.08 – 31.12 |
ABWEICHUNG IN GRENZGEBIETEN: Nach § 2 Abs 1 Schonzeiten-VO gilt in den in § 2 Abs 2 Z 1 und 2 beschriebenen Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland (Raum Salzburg-Stadt/Wals-Siezenheim bzw. Kienbergkopf–Hangendenstein) für 'Böcke der Klassen II und I' abweichend eine Schonzeit vom 1.11. bis 30.4., dort also eine Jagdzeit vom 01.05. bis 31.10. Diese regionale Erweiterung ist bewusst NICHT in d
Quelle: Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden, LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.