Kein allgemeiner Schusszeitraum. Die Schonzeiten-Ausnahmeverordnung 2025 bis 2027 (LGBl Nr 11/2025) erlaubt nur EINZELFALL-Ausnahmen per Bescheid, ausschließlich für männliche Exemplare (§ 2 Abs 1), landesweit höchstens 97 Stück/Jahr mit Bezirkskontingenten (§ 2 Abs 2 und 3), und nur im Rahmenzeitraum 'vom Ende der Hauptbalz, frühestens jedoch vom 1. Mai bis zum 31. Mai eines jeden Jahres' (§ 3 Ab

Quelle: , LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Auerhahn

Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Salzburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.