Schonzeit · AT-5
Federwild Salzburg
Schonzeit Auerhahn
In Salzburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg), nach Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden.
Schonzeit
Ganzjährig
Auerhahn ist in Salzburg ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Kein allgemeiner Schusszeitraum. Die Schonzeiten-Ausnahmeverordnung 2025 bis 2027 (LGBl Nr 11/2025) erlaubt nur EINZELFALL-Ausnahmen per Bescheid, ausschließlich für männliche Exemplare (§ 2 Abs 1), landesweit höchstens 97 Stück/Jahr mit Bezirkskontingenten (§ 2 Abs 2 und 3), und nur im Rahmenzeitraum 'vom Ende der Hauptbalz, frühestens jedoch vom 1. Mai bis zum 31. Mai eines jeden Jahres' (§ 3 Ab
Quelle: Schonzeiten-Verordnung (Salzburg) — Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. April 1996, mit der die Schonzeiten bestimmter jagdbarer Tiere festgesetzt werden, LGBl Nr 53/1996 idF LGBl Nr 126/2025, § 1 (Tabelle der Schonzeiten), § 2 (abweichende Schonzeiten in Grenzgebieten) · Stand Konsolidierte Fassung vom 24.08.2026, letzte Änderung LGBl Nr 126/2025 (RIS, Landesrecht konsolidiert Salzburg). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.