Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waschbär werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-02-27. Erhebliche kantonale Einschränkung (JSG Art. 5 Abs. 4): statt eidgenössisch ganzjähriger Bejagbarkeit nur zwei Fenster; vom 28. Februar bis 4. Oktober besteht in Obwalden kein Jagdrecht auf den Waschbären. Winterjagd nur mit Winterjagd-Zusatzpatent (JagdV Art. 10 Abs. 4, nur Kantonseinwohner). JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. a: «Während des ganzen Jahres können gejagt werden: … Marderhund, Waschbär und ver

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.