Schonzeit · CH-OW
Schalenwild Obwalden
Schonzeit Steinbock
In Obwalden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh, nach Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 2026 vom 26. Mai 2026 (Regierungsrat des Kantons Obwalden).
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hegejagd auf Steinwild - 2026-09-01–2026-10-30. Kein bundesrahmen angegeben, weil der Steinbock in JSG Art. 5 NICHT als jagdbare Art aufgeführt ist; er ist nach JSG Art. 7 Abs. 1 geschützt, und auch AB 2026 Art. 21 Abs. 1 stuft ihn als geschützt ein (er fehlt in Art. 8-11). Es handelt sich um eine Bestandesregulierung einer geschützten Art, nicht um Patentjagd. Ein gewöhnliches Hoch-, Nieder-, Wasserwild- oder Winterjagdpatent berechtigt NICHT
Quelle: Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 2026 vom 26. Mai 2026 (Regierungsrat des Kantons Obwalden), Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.