Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinbock werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hegejagd auf Steinwild - 2026-09-01–2026-10-30. Kein bundesrahmen angegeben, weil der Steinbock in JSG Art. 5 NICHT als jagdbare Art aufgeführt ist; er ist nach JSG Art. 7 Abs. 1 geschützt, und auch AB 2026 Art. 21 Abs. 1 stuft ihn als geschützt ein (er fehlt in Art. 8-11). Es handelt sich um eine Bestandesregulierung einer geschützten Art, nicht um Patentjagd. Ein gewöhnliches Hoch-, Nieder-, Wasserwild- oder Winterjagdpatent berechtigt NICHT

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.