Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd 2026-09-01–2026-09-24; Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-02-27. ACHTUNG - Abweichung nach oben: Das Winterjagd-Fenster reicht bis 27. Februar 2027 und ragt damit in die eidgenössische Schonzeit (1. Februar bis 30. Juni) hinein. Die Kantone dürfen Schonzeiten grundsätzlich nur verlängern (JSG Art. 5 Abs. 4); eine Verkürzung ist nur vorübergehend und mit vorheriger Zustimmung des UVEK zulässig (JSG Art. 5 Abs. 5). Diese Zustimmung ist im Text der Ausführungsbest

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.