Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd (Rehjagd; End 2026-10-05–2026-10-24. Sehr starke kantonale Verkürzung (20 Tage statt neun Monaten). Das Fenster kann bei Kontingentserfüllung vorzeitig enden; tägliche telefonische Kontingentsabfrage ab 8. Oktober 2026 vor Jagdbeginn (Art. 37 Abs. 3). Die säugende Rehgeiss ist geschützt (Art. 21 Abs. 2). Kontingent 400 Stück (150 Böcke, 150 Geissen, 100 Kitze); je jagdberechtigte Person zwei Rehkitze oder ein adultes Reh plus ein Kit

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.