Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd 2026-09-01–2026-09-24. Zusätzlicher kantonaler Schontag: Art. 12 Bst. b - «auf Murmeltiere zusätzlich an Samstagen» ist die Jagd verboten (neben Sonn- und den staatlich anerkannten Feiertagen nach Art. 12 Bst. a: Bruderklausenfest 25. September, Allerheiligen 1. November, Mariä Empfängnis 8. Dezember, Weihnachten 25. Dezember, Neujahr 1. Januar). Höchstens ein Murmeltier je jagdberechtigte Person (Anhang 1). Nur die Kug

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.