Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd 2026-09-01–2026-09-24; Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-02-27. Das Ende der Winterjagd (27. Februar 2027) liegt innerhalb des eidgenössischen Rahmens. Obwalden verkürzt den Beginn deutlich (1. September statt 16. Juni) und lässt zwischen dem 25. September und dem 4. Oktober keine Jagd zu. Winterjagd nur mit Winterjagd-Zusatzpatent (JagdV Art. 10 Abs. 4, nur Kantonseinwohner). Nachtjagd auf Haarraubwild erlaubt vom 26. Oktober bis 30. November 2026 und während

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.