Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-02-15. Deutliche kantonale Einschränkung (JSG Art. 5 Abs. 4): statt ganzjähriger Bejagbarkeit nur zwei Fenster. Zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Februar ist die Winterjagd nur mit dem Winterjagd-Zusatzpatent möglich (JagdV Art. 10 Abs. 4, nur Kantonseinwohner). JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: «Während des ganzen Jahres können gejagt werden: … Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte Haustaube.»

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.