Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd 2026-09-01–2026-09-24; Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-01-15. Das Ende der Winterjagd (15. Januar) deckt sich exakt mit dem eidgenössischen Rahmen; Obwalden verkürzt lediglich den Beginn und unterbricht die Zeit zwischen den Jagdarten (25. September bis 4. Oktober geschlossen). Winterjagd nur mit Winterjagd-Zusatzpatent (JagdV Art. 10 Abs. 4). Nachtjagd auf Haarraubwild erlaubt vom 26. Oktober bis 30. November 2026 und während der ganzen Winterjagd (Art. 12

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.