Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Wasserwildjagd (nur mit 2026-10-05–2027-01-30. Obwalden verkürzt die eidgenössische Zeit (Beginn erst am 5. Oktober statt 1. September, Ende 30. Januar statt 31. Januar). Die Jagd ist nur mit dem Wasserwildjagdpatent möglich, das nach JagdV Art. 10 Abs. 4 nur als Zusatzpatent zum Hoch- oder Niederjagdpatent und nur an Kantonseinwohner erteilt wird. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: «Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten vom 1. Februar bis 3

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.