Der Begriff 'Steinbock' kommt im Oö. JagdG 2024 und in der Oö. JVO 2024 WOERTLICH NICHT VOR (Volltextpruefung: 0 Treffer). Das Landesrecht regelt die Art ausschliesslich unter der Sammelbezeichnung 'Steinwild (Capra ibex)'; der Steinbock ist das maennliche Tier derselben Art und daher von der ganzjaehrigen Schonung mitumfasst. Inhaltlich identisch mit dem Eintrag 'Steinwild'.

Quelle: , LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Oberösterreich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.