Schonzeit · AT-4
Schalenwild Oberösterreich
Schonzeit Steinbock
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
Ganzjährig
Steinbock ist in Oberösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Der Begriff 'Steinbock' kommt im Oö. JagdG 2024 und in der Oö. JVO 2024 WOERTLICH NICHT VOR (Volltextpruefung: 0 Treffer). Das Landesrecht regelt die Art ausschliesslich unter der Sammelbezeichnung 'Steinwild (Capra ibex)'; der Steinbock ist das maennliche Tier derselben Art und daher von der ganzjaehrigen Schonung mitumfasst. Inhaltlich identisch mit dem Eintrag 'Steinwild'.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.