Keine Schonzeit

Sikawild hat in Oberösterreich keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Sikawild ist in OÖ ausdruecklich jagdbares Wild und geniesst KEINE Schonzeit, also ganzjaehrig bejagbar - anders als in vielen anderen Laendern, wo es nur Gatterwild ist. In Anlage 11 § 1 (Schonzeitentabelle) kommt Sikawild folgerichtig nicht vor. Abschussplanpflicht als Schalenwild nach § 45 Abs. 1 Oö. JagdG 2024 beachten.

Quelle: , LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Oberösterreich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.