Schonzeit · AT-4
Schalenwild Oberösterreich
Schonzeit Sikawild
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Keine Schonzeit
Sikawild ist in OÖ ausdruecklich jagdbares Wild und geniesst KEINE Schonzeit, also ganzjaehrig bejagbar - anders als in vielen anderen Laendern, wo es nur Gatterwild ist. In Anlage 11 § 1 (Schonzeitentabelle) kommt Sikawild folgerichtig nicht vor. Abschussplanpflicht als Schalenwild nach § 45 Abs. 1 Oö. JagdG 2024 beachten.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Sikawild
Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.