Schonzeit · AT-4
Schalenwild Oberösterreich
Schonzeit Schwarzwild
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Keine Schonzeit
Bewusst NICHT als 'ganzjaehrig_bejagbar' eingestuft, weil das Gesetz eine Ausnahmeklasse kennt: Die saeugende Bache ist GANZJAEHRIG GESCHONT und darf nicht erlegt werden. Schwarzwild ist von der Abschussplanpflicht ausgenommen (§ 45 Abs. 1 Oö. JagdG 2024), unterliegt aber der Abschussmeldung binnen zwei Wochen (§ 46 Abs. 1).
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.