Schonzeit · AT-4
Schalenwild Oberösterreich
Schonzeit Rotwild
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rotwild in Oberösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Ier, IIer und IIIer Hirsch (mit Ausnahme des Schmalspießers) | 01.08 – 31.12 |
| führendes Tier, nichtführendes Tier, Kalb | 16.07 – 31.12 |
| Schmaltier und Schmalspießer | 01.05 – 31.12 |
ABGELEITET aus den Schonzeiten (Komplementbildung). Drei gesetzliche Klassen woertlich uebernommen. Der Schmalspiesser ist aus der Hirschklasse ausdruecklich ausgenommen und folgt mit dem Schmaltier der frueheren Schusszeit ab 01.05. Abschussplanpflicht nach § 45 Abs. 1 Oö. JagdG 2024.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.