Schonzeit · AT-4
Niederwild Oberösterreich
Schonzeit Murmeltier
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
01.11 bis 15.08
In dieser Zeit darf Murmeltier in Oberösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.08 – 31.10 |
ABGELEITET aus der Schonzeit (Komplementbildung): sehr kurzes Zeitfenster von rund elf Wochen, das - anders als bei fast allen anderen Arten - NICHT über den Jahreswechsel laeuft.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Murmeltier
Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.