Schonzeit · AT-4
Raubwild Oberösterreich
Schonzeit Iltis
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
01.04 bis 30.06
In dieser Zeit darf Iltis in Oberösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.07 – 31.03 |
ABGELEITET aus der Schonzeit (Komplementbildung). Das Landesrecht verwendet durchgehend die Bezeichnung 'Waldiltis (Mustela putorius)'; das ist derselbe Taxon wie der in Deutschland uebliche 'Iltis'/'Europaeischer Iltis'.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Iltis
Klein-Marder, überwiegend in Feuchtgebieten, lokal stark zurückgegangen.