Schonzeit · AT-4
Raubwild Oberösterreich
Schonzeit Fuchs
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Keine Schonzeit
ABGELEITET aus der Schonzeit (Komplementbildung). Zwei Klassen mit unterschiedlichem Regime: der adulte Fuchs hat eine Schonzeit, der juvenile Fuchs geniesst gar keine. SCHALTJAHR: Die Jagdzeit des adulten Fuchses endet am letzten Februartag, also 28.02. bzw. 29.02. im Schaltjahr (Schonzeitbeginn 01.03.).
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.