Schonzeit · AT-4
Schalenwild Oberösterreich
Schonzeit Damwild
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
01.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Damwild in Oberösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsch | 01.09 – 31.01 |
| Tier und Kalb | 16.10 – 31.01 |
ABGELEITET aus den Schonzeiten (Komplementbildung). Klassentrennung 'Hirsch' / 'Tier und Kalb' woertlich aus der Anlage. Damwild ist in OÖ echtes Freiwild (nicht nur Gatterwild) - § 4 Abs. 1 nennt es ohne Einschraenkung. Abschussplanpflicht nach § 45 Abs. 1 Oö. JagdG 2024.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.