Schonzeit · AT-4
Raubwild Oberösterreich
Schonzeit Dachs
In Oberösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024).
Schonzeit
16.01 bis 30.06
In dieser Zeit darf Dachs in Oberösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.07 – 15.01 |
ABGELEITET aus der Schonzeit (Komplementbildung); krummer Stichtag 16.01. beachten (Schonzeitbeginn), die Jagdzeit endet daher am 15.01.
Quelle: Oö. Jagdgesetz 2024 (Oö. JagdG 2024), LGBl. Nr. 20/2024 idF LGBl. Nr. 64/2025; insb. § 4 Abs. 1 (Wild = jagdbare Tiere, abschliessende Aufzaehlung), § 42 (Schonzeiten), § 59 (Invasive Arten) · Stand Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.