Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Steinhuhn
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
Ganzjährig
Steinhuhn ist in Niederösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Jagdbare Art ohne Schußzeit; Einzelfall-Ausnahmen nach § 74 Abs. 5 NÖ JG durch die Bezirksverwaltungsbehörde möglich.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinhuhn
Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.