Schonzeit · AT-3
Schalenwild Niederösterreich
Schonzeit Schwarzwild
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Keine Schonzeit
Nicht durchgehend ganzjährig bejagbar: nur Keiler, nichtführende Bachen und Frischlinge haben eine ganzjährige Schußzeit; die führende Bache ist auf 16. Juli bis 15. Februar beschränkt und außerhalb dieses Zeitraums geschont.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.