Schonzeit · AT-3
Niederwild Niederösterreich
Schonzeit Schneehase
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
Ganzjährig
Schneehase ist in Niederösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Jagdbare Art ohne Schußzeit. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nach § 76 NÖ JG die Schonzeit bestimmter Haarwildarten verkürzen oder befristet außer Wirksamkeit setzen; ohne einen solchen Bescheid/eine solche Verordnung besteht ganzjährige Schonung.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schneehase
Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.